Viele Personen glauben, dass Sie schon für die Krankenversicherung in Deutschland ordentlich Beiträge zahlen und somit die Versicherung auch für Krankenhauskosten im Ausland aufkommen muss. Dies ist aber nicht immer der Fall und gilt selbst für Länder der EU nur begrenzt. Ihre gesetzliche Krankenkasse wird für medizinische Kosten im Ausland nur aufkommen, falls mit dem jeweiligem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht und auch dann nur bedingt. Den besten medizinischen Schutz für Ihre Auslandsaufenthalte kann nur eine Auslandsreise-Krankenversicherung bieten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt Krankheitskosten, falls Sie mal im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. Eine für Sie passende Versicherung sowie einen guten Anbieter zu finden ist ganz leicht. Sie müssen nur einen online versicherungsvergleich machen, der nur einige Minuten dauert um die besten Angebote zu finden. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird oftmals nur ein Teil der Kosten erstattet. Personen, die eine private Krankenversicherung haben, sind natürlich besser abgesichert aber es ist jedoch empfehlenswert vor der Abreise sich bei Ihrem Versicherer darüber zu informieren ob für Sie im gewünschten Reiseland Versicherungsschutz besteht oder nicht. Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport ist aber selbst bei den privaten Versicherern nur selten im Leistungsumfang enthalten. Im Ernstfall können sich die Kosten für einen solchen Rücktransport weit über 50.000 Euro strecken. Eine Auslands-Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten die durch eine medizinische Versorgung im Ausland entstehen können. Zu dem Leistungsumfang der Reisekrankenversicherungen gehören u.a.: • ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen, • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie einfache Zahnfüllungen • Transport zum nächsten Krankenhaus • ärztlich verordneter Rücktransport nach BRD • Überführungskosten beim Todesfall oder ggbf. Bestattungskosten im Ausland. Es gibt eine sehr breite Palette an Reiseversicherungsangeboten. Um eine für Sie bzw. Ihre Situation passende zu finden, sollten Sie vor Antragsstellung einen versicherungsvergleich machen. Sollten Sie eine normale Urlaubsreise im Plan haben, die nicht länger als sechs Wochen dauert so haben Sie viele Mögliche Alternativen. Die beste Wahl, falls Sie nur eine Reise planen, ist eine Tagespolice. Falls Sie aber mehrere Reisen im Laufe eines Jahres im Plan haben, ist für Sie eine Jahrespolice die bessere Alternative. Der Jahres-Vertrag ist auch als Dauerpolice genannt. Ob Sie im Schadensfall Ihre Versicherungsgesellschaft informieren müssen oder nicht ist von einer Gesellschaft zum anderen unterschiedlich. Es hängt eigentlich vom Versicherungsvertrag sowie von der schwere der Erkrankung ab. Einige Versicherungsunternehmen erwarten, dass sie auch über kleinere Erkrankungen sowie deren Behandlungen informiert werden. Es gibt aber auch Versicherer die vorgeben, bei welchen Vertragsärzten Sie sich behandeln lassen müssen. Grundsätzlich gilt, falls Sie während Ihrem Auslandsaufenthalt ins Krankenhaus müssen, sollten Sie auf jedem Fall mit Ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen. Bei ambulanten Behandlungen müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft nur informieren, falls dies vertraglich vereinbart wurde. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass medizinische Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Urlaubsreise bestanden nicht übernommen werden. Sie also sollten vor Abschluss einer Reise-Krankenversicherung darauf achten, dass Sie nicht: • in stationärer Behandlung sind • gegen den Rat eines Arztes auf Urlaubsreise gehen • zum Zwecke einer medizinischen Behandlung reisen • vor Ende einer abschliessenden Prognose während einer andauernden Behandlung / Untersuchung reisen Quelle: versicherungvergleich.info